Besitz, der nach dem Tod eines Menschen in England oder Wales keine Erben findet, faellt nicht an den Staat sondern an die Krone. Dies passiert zumeist, wenn Menschen kein Testament hinterlassen und/oder im Sterbefall keine Blutverwandten existieren. Der juristische Fachbegriff dafuer lautet Bona Vacantia (fuer die Herrenlosigkeit, nicht fuer den Sterbefall).
Die Bona Vacantia division of the Treasury Solicitor's Department kuemmert sich um diese Besitztuemer, im Schnitt 2.000 pro Jahr im Wert von mehr als £500 werden verwaltet bzw. bearbeitet. Es ist naemlich nicht so, dass die Krone stillschwiegend einstreicht. Auf der website Bona Vacantia werden die Namen der Menschen gelistet, fuer deren Nachlass kein Erbe gefunden wurde. Falls also jemand denkt, er oder sie habe reiche Vorfahren in England und Wales... nur zu. Oder man wartet einfach, denn um groessere Hinterlassenschaften kuemmern sich gern Firmen, die sich auf das Aufspueren von Nachkommen spezialisiert haben, in einer BBC TV show auch "Heir Hunters" genannt. Oder doch mal selbst nachsehen? Man weiss ja nie.

Gibt es in anderen Staaten übrigens genau so. Würd mich allerdings sehr interessieren, welcher König in Finanznot sich das hat einfallen lassen.
Posted by: Dirk | 25/01/2010 at 09:51